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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Marco Reichert – Fotograf Berlin
Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über fotografische Leistungen zwischen Marco Reichert – nachfolgend „Fotograf“ – und seinen Auftraggeberinnen und Auftraggebern – nachfolgend „Auftraggeber“.
2. Maßgeblich für Art und Umfang der vereinbarten Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung bzw. der geschlossene Vertrag sowie diese AGB.
3. Individuelle Vereinbarungen zwischen Fotograf und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss und Buchung
1. Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf marcoreichert.de stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein individuelles Angebot bzw. eine Auftragsbestätigung des Fotografen annimmt.
3. Mit Zustandekommen des Vertrages wird der vereinbarte Hochzeitstermin für den Auftraggeber verbindlich reserviert.
4. Der Fotograf hält den vereinbarten Zeitraum am Hochzeitstag exklusiv für den Auftraggeber frei.

§ 3 Leistungen und fotografischer Stil
1. Art und Umfang der fotografischen Begleitung ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Paket bzw. dem individuell vereinbarten Leistungsumfang.
2. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und künstlerischen Stil des Fotografen anhand des auf marcoreichert.de veröffentlichten Portfolios und erklärt sich mit diesem Stil einverstanden.
3. Die Auswahl der während einer Reportage entstandenen Bilder obliegt dem Fotografen. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher entstandener Aufnahmen.
4. Die Auswahl und Bearbeitung der Bilder erfolgt nach dem persönlichen fotografischen Stil des Fotografen. Hierzu gehören insbesondere Farbgebung, Kontrast, Bildausschnitt, Schwarz-Weiß-Umwandlungen sowie weitere gestalterische Entscheidungen.
5. Abweichende persönliche Vorstellungen hinsichtlich Bildbearbeitung oder Bildgestaltung stellen keinen Mangel dar, sofern die gelieferten Bilder dem erkennbaren Stil und der vereinbarten Leistung entsprechen.
6. Unbearbeitete Bilddateien bzw. RAW-Dateien sind nicht Bestandteil des Auftrags und werden grundsätzlich nicht herausgegeben.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Es gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Vergütung.
2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, richtet sich die Vergütung nach dem gebuchten Leistungspaket bzw. dem individuell vereinbarten Leistungsumfang.
3. Eine Anzahlung oder Vorauszahlung ist nicht erforderlich.
4. Der vereinbarte Gesamtbetrag wird erst nach vollständiger Erbringung der vereinbarten fotografischen Leistung und Bereitstellung der fertig bearbeiteten Bilder zur Zahlung fällig.
5. Die Rechnung wird dem Auftraggeber zusammen mit oder nach Bereitstellung der fertig bearbeiteten Bilder übermittelt.
6. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
7. Verlängert sich die fotografische Begleitung am Hochzeitstag auf Wunsch des Auftraggebers über den vereinbarten Zeitraum hinaus, wird die zusätzliche Begleitzeit entsprechend der vereinbarten Konditionen berechnet.
8. Der Fotograf nimmt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch. Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen.

§ 5 Fahrt- und Nebenkosten
1. Fahrtkosten innerhalb eines Radius von 50 km sind im vereinbarten Honorar enthalten, sofern im Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
2. Darüber hinausgehende Fahrtkosten sowie gegebenenfalls erforderliche Übernachtungs-, Reise-, Park-, Eintritts- oder sonstige Nebenkosten werden vor Auftragserteilung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
3. Zusätzliche Kosten, die erst am Hochzeitstag entstehen und vorher nicht absehbar waren, werden nur berechnet, soweit sie zur Durchführung des vereinbarten Auftrags erforderlich waren.

§ 6 Ablauf der Hochzeitsreportage
1. Der Auftraggeber informiert den Fotografen rechtzeitig über den geplanten Ablauf der Hochzeit sowie über wesentliche Änderungen des Zeitplans.
2. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass das Fotografieren an den jeweiligen Veranstaltungsorten grundsätzlich gestattet ist. Dies gilt insbesondere für Standesämter, Kirchen, private Veranstaltungsorte und sonstige Locations.
3. Einschränkungen durch Standesämter, Kirchen, Veranstalter, Locations oder andere Dritte liegen außerhalb des Einflussbereichs des Fotografen.
4. Der Fotograf bemüht sich, alle wesentlichen Ereignisse des Hochzeitstages fotografisch festzuhalten. Aufgrund des dokumentarischen Charakters einer Hochzeitsreportage besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass jede einzelne Situation, Person oder jedes gewünschte Motiv fotografiert wird.
5. Der Auftraggeber informiert den Fotografen möglichst vor Beginn der Reportage über besondere Personen, Programmpunkte oder Situationen, deren fotografische Dokumentation ihm besonders wichtig ist.

§ 7 Erste Bilder am Hochzeitstag
1. Soweit dies Bestandteil des vereinbarten Angebots ist, stellt der Fotograf bereits am Hochzeitstag eine Auswahl erster bearbeiteter Bilder zur Verfügung.
2. Anzahl, Motivauswahl und Zeitpunkt der Bereitstellung liegen im Ermessen des Fotografen und richten sich insbesondere nach dem tatsächlichen Ablauf der Hochzeit.
3. Diese Bilder können vom Auftraggeber unmittelbar für private Zwecke und insbesondere zum Teilen mit Familie, Freunden und über private Social-Media-Profile genutzt werden.
4. Die Bereitstellung erster Bilder am Hochzeitstag ersetzt nicht die spätere vollständige Auswahl und Bearbeitung der Hochzeitsreportage.

§ 8 Lieferung und Bereitstellung der Bilder
1. Die fertig bearbeiteten Bilder werden dem Auftraggeber grundsätzlich digital, insbesondere über eine Online-Galerie oder einen vergleichbaren digitalen Übertragungsweg, zur Verfügung gestellt.
2. Die Lieferung erfolgt innerhalb der individuell vereinbarten Bearbeitungszeit.
3. Verzögerungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände, insbesondere Krankheit, technischer Störungen oder höherer Gewalt, verlängern die Lieferfrist angemessen.
4. Der Fotograf entscheidet im Rahmen seiner künstlerischen Arbeit über die endgültige Auswahl der gelieferten Fotografien.
5. Ein Anspruch auf eine bestimmte Mindestanzahl an Bildern besteht nur, wenn eine solche Anzahl ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Nach Bereitstellung der Bilder ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die Bilddateien herunterzuladen und dauerhaft zu sichern.

§ 9 Archivierung und Datensicherung
1. Der Fotograf bewahrt die fertig bearbeiteten und ausgelieferten Bilddateien für einen angemessenen Zeitraum nach Bereitstellung auf.
2. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung der Bilddateien besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Nach erfolgreicher Bereitstellung und Möglichkeit zum Download ist der Auftraggeber für eine eigene und geeignete Datensicherung verantwortlich.

§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte des Auftraggebers
1. Das Urheberrecht an sämtlichen vom Fotografen erstellten Fotografien verbleibt beim Fotografen.
2. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht für private Zwecke.
3. Hierzu gehören insbesondere:
– private Vervielfältigungen und Ausdrucke,
– Erstellung privater Fotobücher,
– Weitergabe an Familie und Freunde für private Zwecke,
– Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen.
4. Eine kommerzielle Nutzung, der Verkauf der Bilder oder die Weitergabe an Unternehmen zu Werbe- oder kommerziellen Zwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
5. Eine nachträgliche Bearbeitung der gelieferten Fotografien, insbesondere durch starke Filter oder Farbveränderungen, die den Charakter der fotografischen Arbeit wesentlich verändern, ist ohne Zustimmung des Fotografen nicht gestattet. Technisch notwendige Größenanpassungen oder Zuschnitte für Social Media bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Veröffentlichung durch den Fotografen
1. Die Nutzung von Hochzeitsfotografien durch den Fotografen zu eigenen Werbe- und Präsentationszwecken erfolgt nur, soweit hierfür die erforderliche Einwilligung vorliegt.
2. Eine entsprechende Einwilligung kann insbesondere die Veröffentlichung auf marcoreichert.de, in sozialen Netzwerken, im Portfolio sowie in gedruckten Eigenwerbemitteln umfassen.
3. Die Einwilligung zur Veröffentlichung wird gesondert eingeholt und ist nicht Voraussetzung für die Buchung einer Hochzeitsreportage.
4. Die Einzelheiten einer solchen Veröffentlichungserlaubnis werden in einer gesonderten Vereinbarung bzw. Einwilligung geregelt.

§ 12 Stornierung durch den Auftraggeber
1. Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist dem Fotografen in Textform mitzuteilen. Maßgeblich für die Berechnung einer etwaigen Stornierungsentschädigung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Fotografen.
2. Da der vereinbarte Hochzeitstermin verbindlich und exklusiv für den Auftraggeber reserviert wird und der Fotograf für diesen Zeitraum andere Aufträge ablehnt, kann bei einer Stornierung eine angemessene Entschädigung verlangt werden.
3. Bei einer Stornierung werden – bezogen auf die vereinbarte Gesamtvergütung – folgende pauschale Entschädigungen berechnet:
– mehr als 6 Monate vor dem Hochzeitstermin: keine Stornierungsgebühr
– 6 bis 3 Monate vor dem Hochzeitstermin: 20 %
– weniger als 3 Monate bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin: 40 %
– weniger als 4 Wochen bis 7 Tage vor dem Hochzeitstermin: 60 %
– weniger als 7 Tage vor dem Hochzeitstermin: 80 %
4. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Entschädigung entsprechend.
5. Dem Fotografen bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten. Ein über die vorgenannten Pauschalen hinausgehender Betrag kann nur verlangt werden, wenn der höhere Schaden konkret nachgewiesen wird.
6. Kann der durch die Stornierung frei gewordene Termin vollständig oder teilweise anderweitig vergeben werden, werden hierdurch erzielte Einnahmen bei der Berechnung des entstandenen Schadens angemessen berücksichtigt.
7. Bereits tatsächlich erbrachte und vom Auftraggeber veranlasste Leistungen können unabhängig von der Stornierungsentschädigung entsprechend der getroffenen Vereinbarung berechnet werden.
8. Muss eine Hochzeit verschoben werden, bemühen sich Fotograf und Auftraggeber zunächst um eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin. Ist der gewünschte Ersatztermin verfügbar und kommt eine entsprechende Vereinbarung zustande, wird keine Stornierungsentschädigung erhoben.
9. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 13 Krankheit oder Ausfall des Fotografen
1. Sollte der Fotograf aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines anderen wichtigen, von ihm nicht zu vertretenden Grundes nicht in der Lage sein, den Auftrag auszuführen, wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren.
2. Soweit möglich und vom Auftraggeber gewünscht, bemüht sich der Fotograf um die Vermittlung eines geeigneten Ersatzfotografen. Eine Verpflichtung zur Stellung eines Ersatzfotografen besteht nicht.
3. Kann der Auftrag nicht durchgeführt werden und kommt keine zumutbare Ersatzlösung zustande, besteht für nicht erbrachte Leistungen kein Vergütungsanspruch.
4. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 14 Technischer Ausfall und Datenverlust
1. Der Fotograf arbeitet mit geeigneter fotografischer Ausrüstung und trifft angemessene Maßnahmen zur Sicherung der während des Auftrags entstandenen Bilddaten.
2. Trotz sorgfältiger Arbeitsweise können technische Defekte oder Datenverluste nicht vollständig ausgeschlossen werden.
3. Die Haftung des Fotografen richtet sich in diesen Fällen nach den gesetzlichen Vorschriften und den nachfolgenden Haftungsregelungen.

§ 15 Haftung
1. Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
4. Der Fotograf haftet nicht für Umstände, auf die er keinen Einfluss hat, insbesondere Wetterbedingungen, Lichtverhältnisse, Verspätungen, Einschränkungen durch Veranstaltungsorte oder Behörden sowie das Verhalten von Gästen oder anderen Dienstleistern.

§ 16 Höhere Gewalt
1. Kann die Hochzeit aufgrund außergewöhnlicher, von keiner Vertragspartei zu vertretender Umstände nicht wie geplant stattfinden, insbesondere aufgrund behördlicher Verbote, Naturereignissen oder vergleichbarer Fälle höherer Gewalt, werden Fotograf und Auftraggeber zunächst versuchen, einen Ersatztermin oder eine andere angemessene Lösung zu vereinbaren.
2. Die gesetzlichen Rechte beider Parteien bleiben hiervon unberührt.

§ 17 Widerrufsrecht bei termingebuchten Hochzeitsreportagen
1. Bei den vom Fotografen angebotenen Hochzeitsreportagen handelt es sich um fotografische Dienstleistungen, die für einen individuell vereinbarten und verbindlich reservierten Hochzeitstermin bzw. Zeitraum erbracht werden.
2. Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
3. Soweit die gebuchte fotografische Leistung unter diese gesetzliche Ausnahme fällt, besteht daher bei einer verbindlich für einen bestimmten Hochzeitstermin gebuchten Hochzeitsreportage kein gesetzliches Widerrufsrecht.
4. Die Möglichkeit des Auftraggebers, den Vertrag nach Maßgabe der in § 12 dieser AGB geregelten Stornierungsbedingungen zu stornieren oder den Hochzeitstermin im gegenseitigen Einvernehmen zu verschieben, bleibt hiervon unberührt.

§ 18 Verbraucherstreitbeilegung
Der Fotograf ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 19 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand.
3. Individuelle Vereinbarungen zwischen Fotograf und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Stand: August 2026

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